Rechtsprechung
SG Leipzig, 12.02.2015 - S 10 AS 2625/13 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
SGB II-Bezieher haben regelmäßig sechs Monate Zeit, um überhöhte Unterkunftskosten zu senken
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
SGB II-Bezieher haben regelmäßig sechs Monate Zeit, um überhöhte Unterkunftskosten zu senken
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
SGB II-Bezieher haben zur Senkung überhöhter Unterkunftskosten regelmäßig sechs Monate Zeit - Verkürzung der Regelübergangsfrist auf drei Monate durch das Jobcenter rechtswidrig